Nils Fuchs - Steuerberater
Ihr verlässlicher Partner in Steuersachen

Steuern - mehr als nur Zahlen


In steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten wir seit vielen Jahren engagiert, aktuell und zu gerechtfertigten Konditionen. Unser Plus ist die Kombination aus Fachwissen, enger Zusammenarbeit einem fachübergreifendem Netzwerk und langjähriger Erfahrung. Wir betreuen unsere Mandanten bundesweit.

Wir befinden uns in den Büroräumen vormals Steuerbüro Herbert Neugebauer.


Wer wir sind

Unsere Partner schauen auf eine langjährige Erfahrung zurück und zeichnen sich vor allem durch Ihre fachübergreifenden Kompetenzen aus. 

Weiterlesen 

Was wir leisten

Wir beraten Sie in allen steuerlichen Fragen und Bereichen ganzheitlich und zuverlässig. Auf unsere individuelle und umfassende Unterstützung können Sie zählen.

Weiterlesen

Neuigkeiten


Zurück zur Übersicht

15.07.2025

Influencer im Fokus der Steuerfahndung – Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung ausgeweitet

Die steuerliche Behandlung von Influencern und Content Creators entwickelt sich zunehmend zu einem Brennpunkt im Bereich der Finanzkriminalität. Aktuell wurde bekannt: Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) Nordrhein-Westfalen ermittelt in einer neuen Welle von Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung im Social-Media-Bereich.

Nach übereinstimmenden Medienberichten wertet eine speziell eingerichtete Task-Force derzeit rund 6.000 Datensätze aus – mit einem strafrechtlich relevanten Gesamtvolumen von etwa 300 Millionen Euro. Diese Datenanalyse ergänzt über 200 bereits laufende Verfahren und dürfte die Behörden über Monate hinweg beschäftigen.

Betroffen sind insbesondere Einnahmen aus:

Produktplatzierungen & Werbeverträgen

Affiliate-Marketing

Sponsored Posts & Social-Media-Kampagnen

unentgeltlich überlassenen Produkten mit Gegenleistung (sog. „geldwerter Vorteil“)

Neben der Einkommensteuer stehen zunehmend auch die Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie im Einzelfall Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) im Fokus, wenn Influencer ihren Wohnsitz ins Ausland verlagert haben. Auch beauftragende Unternehmen können in die Pflicht genommen werden – insbesondere bei Verstößen gegen Pflichten zum Einbehalt und zur Abführung von Quellensteuer bei im Ausland ansässigen Influencern.

Selbstanzeige möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen
Solange die Datensätze nicht vollständig ausgewertet und den betroffenen Personen zugeordnet sind, besteht grundsätzlich noch die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige. Diese muss jedoch vollständig, fristgerecht und formal korrekt erfolgen. Bereits kleinste Fehler – etwa bei der Ermittlung der Einkünfte oder dem Umfang der betroffenen Jahre – können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen.

Meine Leistungen im Überblick:
✔️ Steuerliche Risikoanalyse auf Basis individueller Sachverhalte
✔️ Unterstützung bei der Erstellung einer wirksamen Selbstanzeige (§ 371 AO)
✔️ Berechnung nachzuzahlender Steuern und Zinsen
✔️ Verteidigung im Steuerstrafverfahren und in Durchsuchungssituationen
✔️ Laufende Beratung für Creator, Agenturen und Auftraggeber

📩 Wenn Sie betroffen sind oder eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln. Diskretion und rechtssichere Umsetzung stehen dabei an erster Stelle.



Zurück zur Übersicht